Sprachtherapeutische Leistungen
Wie bekommen Sie eine sprachtherapeutische Behandlung?
Damit die Kosten für Ihre sprachtherapeutische Behandlung von Ihrer Krankenkasse übernommen werden, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung.
Unter anderem folgende Ärzte können Ihnen diese ausstellen:
- Kinderarzt
- HNO-Arzt
- Hausarzt
- Neurologe
- Zahnarzt / Kieferorthopäde
Wir sind Vertragspartner aller gesetzlichen Krankenkassen und behandeln auch Privatpatienten. Hausbesuche sind bei Verordnung durch den Arzt möglich.
Wenn Sie Fragen haben oder einen Termin vereinbaren möchten, rufen Sie uns gerne an. Sollte es uns einmal nicht möglich sein ans Telefon zu gehen (z.B. aufgrund einer laufenden Therapie), sprechen Sie uns eine Nachricht auf den Anrufbeantworter und wir rufen Sie schnellstmöglich zurück.
Behandlungsfelder
Sprach- und Sprechstörungen bei Kindern
- spezifische Sprachentwicklungsstörungen
- Artikulationsstörungen
- Dysgrammatismus
- Myofunktionelle Problematiken
- Mutismus
- Lippen-, Kiefer- und Gaumenspalten
Sprach- und Sprechstörungen im Kontext weiterer körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen, z.B. bei
- Autismus, Autismus-Spektrum-Störungen
- Down-Syndrom
- Cerebralparesen
Stottern und Poltern
- bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen
Sprach-, Sprech- und Schluckstörungen infolge neurologischer Erkrankungen und Verletzungen (Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma, Parkinson, Multiple Sklerose, ALS etc.)
- Aphasie
- Dysarthrie / Dysarthrophonie
- Sprechapraxie
- Dysphagie
- Fazialisparese
Laryngektomie
Stimmstörungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen
- Heiserkeit
- Eingeschränkte stimmliche Belastbarkeit
- Stimmbandlähmung
- Näseln